Die Verpackungsverordnung (PPWR) der EU
passt gut zum Ladungsträgergeschäft der Faber Group
Weniger Abfall, intelligente
Verpackungen durch PPWR.

Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeit | 2024
Shelley Pierre

Wiederverwendbare und recyclingfähige Verpackung – was ist der Unterschied? Bei recyclingfähigen Verpackungen wird das gebrauchte Material wieder in die Rohmaterialien recycelt, um neue Produkte wie z. B. eine PET-Plastikflasche herzustellen. Eine wiederverwendbare Verpackung wie unsere Pool-Paletten behält ihre ursprüngliche Form und Funktion über mehrere Zyklen bei.
Laut der PPWR wird Folgendes als Transportverpackungen definiert: faltbare Kunststoffboxen, Boxen, Schalen, Kunststoffkisten, Intermediate Bulk Container (IBC), Eimer, Fässer und Kanister aller Größen und aus allen Materialien, einschließlich flexibler Formate oder Palettenverpackungen bzw. Umreifungsbänder zur Stabilisierung und zum Schutz der Produkte, die auf den Paletten transportiert werden.
Shelley: „Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, doch die PPWR gilt für alle Verpackungsprodukte, einschließlich Verpackungsprodukten für Verbraucher, E-Commerce und Industrie. Sie wird für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Für uns steht jetzt im Fokus, wie wir unseren Kunden helfen können, ihre Verpflichtungen in Bezug auf Transportverpackungen zu erfüllen. Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und obwohl viele der Verpflichtungen erst 18 Monate danach gelten, müssen sie jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der PPWR rechtzeitig erfüllen zu können. Und eines der interessanten Dinge, die wir Unternehmen anbieten können, die immer noch Einweg-Transportverpackungen verwenden, ist die Möglichkeit, das erste Ziel für 2030 sofort zu erreichen, indem sie auf wiederverwendbare Ladungsträger umstellen.“
„Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern. Unser Geschäft ist so ausgelegt, dass es nachhaltig ist und zur Kreislaufwirtschaft beiträgt. Unser Unternehmen hat bereits vor langer Zeit bewusst die Entscheidung getroffen, aus nachhaltigen Quellen beschaffte Ladungsträger herzustellen, die in unseren Pooling-Systemen wiederverwendet und am Ende ihrer Lebensdauer recycelt werden. Diese Kombination bedeutet, dass wir für die PPWR bereit sind und unseren Kunden helfen können, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Die Vision der Faber Group ist ganz im Sinne der PPWR“, merkt Shelley abschließend an.
„Da die Systeme der Faber Group für offenes und geschlossenes Pooling für die Wiederverwendung und die Kreislaufwirtschaft entwickelt wurden, sind wir gut aufgestellt, um unsere Kunden bei der PPWR zu unterstützen“, so Shelley Pierre, European Commercial Network Director bei IPP.
„Das Hauptziel der PPWR ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen. 2022 wurden in der Europäischen Union 186,5 kg Verpackungsabfall pro Einwohner – insgesamt ca. 83,4 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle – erzeugt. Angesichts dieser Zahlen wird klar, warum die Kommission der Verringerung von Verpackungsabfällen bei der Erfüllung ihrer Ziele in Bezug auf den Klimawandel Priorität eingeräumt hat. Aus diesem Grund enthält die PPWR spezifische Vorgaben für die Reduzierung von Abfall, die Recyclingfähigkeit und die Verwendung von recycelten Materialien in Verpackungen sowie Ziele in Bezug auf die Wiederverwendbarkeit“, so Shelley.
Die PPWR gilt auch für Transportverpackungen wie Paletten und Boxen, und es gibt sogar ein spezifisches Ziel für die Wiederverwendung von Transportverpackungen: Bis 2030 müssen 40 % aller Transportverpackungen wiederverwendbar sein, bis 2040 müssen es 70 % sein. Dazu müssen alle Transportverpackungen zwischen Standorten desselben Unternehmens oder innerhalb der Grenzen eines Landes wiederverwendbar und Teil eines Wiederverwendungssystems sein.
Die EU hat die Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) eingeführt, um Verpackungen zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern. Sie enthält spezifische Vorgaben zur Reduzierung von Abfall, Recyclingfähigkeit und zur Verwendung von recycelten Materialien.
Die Verpackungsverordnung (PPWR) der EU
passt gut zum Ladungsträgergeschäft der Faber Group
Weniger Abfall, intelligente
Verpackungen durch PPWR.

Fortschrittsbericht zur Nachhaltigkeit | 2024
Wiederverwendbare und recyclingfähige Verpackung – was ist der Unterschied? Bei recyclingfähigen Verpackungen wird das gebrauchte Material wieder in die Rohmaterialien recycelt, um neue Produkte wie z. B. eine PET-Plastikflasche herzustellen. Eine wiederverwendbare Verpackung wie unsere Pool-Paletten behält ihre ursprüngliche Form und Funktion über mehrere Zyklen bei.
Laut der PPWR wird Folgendes als Transportverpackungen definiert: faltbare Kunststoffboxen, Boxen, Schalen, Kunststoffkisten, Intermediate Bulk Container (IBC), Eimer, Fässer und Kanister aller Größen und aus allen Materialien, einschließlich flexibler Formate oder Palettenverpackungen bzw. Umreifungsbänder zur Stabilisierung und zum Schutz der Produkte, die auf den Paletten transportiert werden.
Shelley: „Es gibt zwar ein paar Ausnahmen, doch die PPWR gilt für alle Verpackungsprodukte, einschließlich Verpackungsprodukten für Verbraucher, E-Commerce und Industrie. Sie wird für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Für uns steht jetzt im Fokus, wie wir unseren Kunden helfen können, ihre Verpflichtungen in Bezug auf Transportverpackungen zu erfüllen. Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und obwohl viele der Verpflichtungen erst 18 Monate danach gelten, müssen sie jetzt Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen der PPWR rechtzeitig erfüllen zu können. Und eines der interessanten Dinge, die wir Unternehmen anbieten können, die immer noch Einweg-Transportverpackungen verwenden, ist die Möglichkeit, das erste Ziel für 2030 sofort zu erreichen, indem sie auf wiederverwendbare Ladungsträger umstellen.“
„Die PPWR zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern. Unser Geschäft ist so ausgelegt, dass es nachhaltig ist und zur Kreislaufwirtschaft beiträgt. Unser Unternehmen hat bereits vor langer Zeit bewusst die Entscheidung getroffen, aus nachhaltigen Quellen beschaffte Ladungsträger herzustellen, die in unseren Pooling-Systemen wiederverwendet und am Ende ihrer Lebensdauer recycelt werden. Diese Kombination bedeutet, dass wir für die PPWR bereit sind und unseren Kunden helfen können, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Die Vision der Faber Group ist ganz im Sinne der PPWR“, merkt Shelley abschließend an.
„Da die Systeme der Faber Group für offenes und geschlossenes Pooling für die Wiederverwendung und die Kreislaufwirtschaft entwickelt wurden, sind wir gut aufgestellt, um unsere Kunden bei der PPWR zu unterstützen“, so Shelley Pierre, European Commercial Network Director bei IPP.
„Das Hauptziel der PPWR ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen. 2022 wurden in der Europäischen Union 186,5 kg Verpackungsabfall pro Einwohner – insgesamt ca. 83,4 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle – erzeugt. Angesichts dieser Zahlen wird klar, warum die Kommission der Verringerung von Verpackungsabfällen bei der Erfüllung ihrer Ziele in Bezug auf den Klimawandel Priorität eingeräumt hat. Aus diesem Grund enthält die PPWR spezifische Vorgaben für die Reduzierung von Abfall, die Recyclingfähigkeit und die Verwendung von recycelten Materialien in Verpackungen sowie Ziele in Bezug auf die Wiederverwendbarkeit“, so Shelley.
Die PPWR gilt auch für Transportverpackungen wie Paletten und Boxen, und es gibt sogar ein spezifisches Ziel für die Wiederverwendung von Transportverpackungen: Bis 2030 müssen 40 % aller Transportverpackungen wiederverwendbar sein, bis 2040 müssen es 70 % sein. Dazu müssen alle Transportverpackungen zwischen Standorten desselben Unternehmens oder innerhalb der Grenzen eines Landes wiederverwendbar und Teil eines Wiederverwendungssystems sein.
Shelley Pierre

Die EU hat die Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) eingeführt, um Verpackungen zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern. Sie enthält spezifische Vorgaben zur Reduzierung von Abfall, Recyclingfähigkeit und zur Verwendung von recycelten Materialien.